Medikamentenversorgung Donau-Ybbsfeld
Ärztliche Hausapotheke am Standort Neustadtl
Während der Öffnungszeiten ist für unsere Patient*innen am Standort Neustadtl die Versorgung mit Medikamenten über die Hausapotheke gegeben.
Abgesehen von der Versorgung mit verschreibungs- und bewilligungspflichtigen Medikamenten, gibt es auch:
eine Auswahl von nicht rezeptpflichtigen Arzneimitteln, Vitaminpräparate, homöopathische Arzneien, Komplexmittel, orthomolekulare Präparate, Nahrungsergänzungsmittel und medizinische Pflegeprodukte, Impfstoffe, Verbandstoffe, Heilmittel
Sie können in der Hausapotheke mit Bargeld, Bankomat- oder Kreditkarte bezahlen.
St.Georgen
Medikamentenversorgung am Standort St. Georgen
Patient*innen, die am Standort St. Georgen betreut werden, bekommen im Bedarfsfall Rezepte ausgestellt, die sie in jeder Apotheke einlösen können.
Rezeptgebühr
Viele Medikamente sind „rezeptpflichtig“.
Das heißt, dass sie nur nach ärztlicher Verschreibung für Sie erhältlich sind.
Für jede rezeptpflichtige Medikamentenpackung, die Sie in der Hausapotheke beziehen, müssen Sie die jeweils geltende Rezeptgebühr entrichten – wie in jeder sonstigen Apotheke auch. Wir als Hausapotheker müssen diese Rezeptgebühr einheben und an Ihre Krankenkasse abgeben. Die Rezeptgebühr beträgt aktuell 7,55 Euro. Sie ist ein Selbstbehalt von Ihnen gegenüber Ihrer Krankenkasse.
Ist der Preis für ein verschriebenes Medikament niedriger als die Rezeptgebühr, zahlen Sie nur den tatsächlichen Preis für das Medikament. In den meisten Fällen ist der Preis jedoch höher als die Rezeptgebühr. In diesen Fällen übernimmt Ihre Krankenkasse die Differenz aus Rezeptgebühr und tatsächlichen Medikamentenkosten. Sie zahlen als Selbstbehalt gegenüber Ihrer Krankenkasse die Rezeptgebühr.
Ein Beispiel: Ist der Preis eines Medikaments 32 Euro, übernimmt Ihre Krankenkasse 24,45 Euro.
Sie zahlen nur die Rezeptgebühr von 7,55 Euro.
Keine Rezeptgebühr zahlen Personen mit Rezeptgebührenbefreiung. Arzneimittel, die nicht rezeptpflichtig sind, sind immer selbst zu bezahlen. Sie fallen auch nicht unter die Befreiung von der Rezeptgebühr.
Wir sind für Sie erreichbar
Montag bis Freitag
07:00-12:00 Uhr
und
13:00-17:00 Uhr
Telefonisch